2.1 Jeder TN ist selbst für sich verantwortlich, er muss seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme selbst beurteilen, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen, der den Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entspricht. Den Hinweisen und Vorgaben der Veranstalter und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
2.2 Nach dem Rennen muss der Zeitmesstransponder an einer der Rückgabestellen zurückgegeben werden. Sollte der Transponder aus wichtigem Grund nicht sofort nach der Veranstaltung zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe spätestens bis zum 15.07.2010 per Post an die Zillertaler Tourismus GmbH möglich. Bei Verlust des Transponders oder Nichtrückgabe innerhalb der genannten Frist wird eine Gebühr in Höhe von 70,00€ erhoben. Diese Gebühr wird ggf. nach der Veranstaltung per Lastschriftverfahren eingezogen, bzw., bei Teilnehmern aus dem Ausland, per Rechnung eingefordert.
2.3 Die Veranstalter unterrichten alle europäischen TN über eventuelle Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für andere Staatsangehörige geben die Konsulate Auskunft. Jeder TN hat sicherzustellen, dass er im Besitz aller gültigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Dokumente ist, die für die Teilnahme an der Zillertaler Bike Challenge 2010 erforderlich sind.
Der Teilnehmerbetrag wird mittels Inlandsüberweisung an den Veranstalter gezahlt, aus dem Ausland per Überweisung mit IBAN und BIC Code.
Nur Gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und des Personalausweises/Reisepasses erhält der TN seine Startunterlagen bei der Akkreditierung. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Startunterlagen werden nicht versandt.
Die Zillertal Tourismus GmbH kann Teilnehmer aus dem Rennen ausschließen wenn:
a) der TN gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise, die dem TN vor oder während der Veranstaltung mitgeteilt werden, verstößt;
b) der TN Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter zuwider handelt;
c) oder wenn der TN die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.
Schließt der Veranstalter einen Teilnehmer berechtigt aus, bleibt der Anspruch auf den Teilnahmebeitrag bestehen.
6.1 Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss (nach Eingang der Zahlung) durch schriftliche Erklärung auf dem Postweg möglich.
6.2 Danach erhält der Teilnehmer bei Stornierung bis einschließlich 31.03.2010 / 90% des Teilnehmerbetrages zurück. Bei Stornierung bis 15.05.2010 erhält der Teilnehmer 50% des Teilnehmerbetrages zurück. Ab dem 16.05.2010 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests noch 10% des Teilnehmerbetrages zurück.
6.3 Bis zum Beginn des Rennens kann der TN einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorschlagen. Sofern dieser die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, wird für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 € erhoben.
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
8.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung der Veranstalter – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die von den Veranstaltern eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung beruhen.
8.2 Die Veranstalter haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
8.3 Die Veranstalter haften nicht für Leistungsstörungen, die dadurch eintreten, dass der TN aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
8.4 Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände der TN. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
8.5 Nimmt der TN Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.
8.6 Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
Veranstalter: Zillertaler Tourismus GmbH Bundesstraße 27d A-6262 Schlitters Österreich